Über die Zeitschrift

Wenn heute Verlage oder Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler über die Herausgabe von Zeitschriftenbeiträgen zum Recht bestimmen, variieren die Beurteilungskriterien stark. Teils sind verlegerische Erwägungen bestimmend, teils inhaltliche Kriterien. Teils entscheidet der Verlag selbst über die Herausgabe, teils wird dieser Entscheid von Herausgeberinnen und Herausgebern getroffen. Man trifft auf hochdifferenzierte Beurteilungsverfahren neben Verfahren freihändiger Bestimmung über die Herausgabe. Je nach Perspektive erscheint das heutige Publikationswesen als notwendiger Filter oder Flaschenhals rechtswissenschaftlicher Forschung und Fabrik immer neuer Rechtstexte zugleich.

Mit den neueren technischen Entwicklungen hat sich der Publikationsprozess erheblich vereinfacht und es ist nicht länger vorwiegend klassischen Verlagen vorbehalten, Zeitschriften zu betreiben und Zeitschriftenbeiträge zu veröffentlichen. An den Verfahren der Herausgabe hat dies jedoch bis heute wenig geändert. Dies gilt auch in Hinblick auf Zeitschriftenbeiträge, die Open Access veröffentlicht werden. Zudem sind der Veröffentlichung Open Access nicht selten Beurteilungsverfahren vorgeschaltet, die weit über das hinausgehen, was im juristischen Verlagswesen heute üblich ist – so etwa die für Open Access typischen Verfahren der Single-blind- oder Double-blind-Peer-Review.

Die Zeitschrift „rechtstexte“ geht daher einen neuen Weg, indem sie bisher für die Rechtswissenschaften übliche fachspezifische Publikationsprozesse auch im Bereich des Diamond Open Access abbildet. Hierzu wird

  • unter der Gesamtherausgeberschaft der Zeitschrift „rechtstexte“ eine Plattform zur Verfügung gestellt,
  • die es jeder Rechtswissenschaftlerin, jedem Rechtswissenschaftler, dessen eigene Schriften bereits einem umfassenden Beurteilungsverfahren durch Dritte unterworfen waren (Professorinnen und Professoren, Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, Habilitierte u.ä.),
  • ermöglicht, selbst und kostenlos Zeitschriftenbeiträge herauszugeben.
  • Jede Ausgabe der Zeitschrift umfasst einen Beitrag (z.B. rechtstexte nr. 1, rechtstexte nr. 2, usw.).
  • Autorinnen und Autoren dieses Beitrages können die herausgebende Rechtswissenschaftlerin oder der herausgebende Rechtswissenschaftler selbst, andere Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie Praktikerinnen und Praktiker sein.

Möglich ist es so etwa, dass ein Rechtswissenschaftlerin oder ein Rechtswissenschaftler einen eigenen Beitrag auf „rechtstexte“ herausgibt. Weiter können andere Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler, die bereits bei der Ausarbeitung der Texte um ihre Beurteilung angefragt wurden, als Herausgeberinnen und Herausgeber des Beitrages firmieren. Nicht zuletzt können etwa Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler Beiträge von Nachwuchswissenschaftlern oder Praktikerinnen herausgeben, deren Ausarbeitung sie begleitet haben, oder für die sie sich nach ihrer Beurteilung zur Herausgabe bereit erklärt haben.

Zuzugestehen ist, dass der vorstehend beschriebene Publikationsprozess die bedeutende Rolle von Praktikerinnen und Praktikern bei der Herausgabe von Rechtstexten nur unzureichend berücksichtigt. Ein mögliches Ventil hierfür werden jedoch offene Repositorien sein, wie nicht zuletzt die Plattform Repositorium.ch. Zudem mag ein vertieftes Beurteilungsverfahren der herauszugebenden Beiträge vermisst werden. Im juristischen Publikationswesen ist dies jedoch alles andere als üblich. Die im Einzelfall vertiefte inhaltliche Beurteilung ist oft anderen Veröffentlichungen überwiesen, sei es durch Autorinnen und Autoren von Einführungs- oder Lehrbuchliteratur, sei es durch ihre Rezeption in der weiteren rechtswissenschaftlichen Literatur oder Rechtsprechung. Mit der fortschreitenden Zersplitterung der Publikationswege und -plattformen werden zudem Rechtstexte zunehmend zunächst für sich allein stehen müssen und erst durch ihre weitere Rezeption den Weg in wissenschaftliche Diskussion und Rechtsprechung finden.

Eine besondere Rolle bei der inhaltlichen Beurteilung von Rechtstexten werden daher in Zukunft auch in den Rechtswissenschaften sogenannte Overlay-Journals spielen, die dann im Einzelfall an Stelle der klassischen Herausgeberschaft treten. Für die Rechtswissenschaften soll dieses Konzept über die parallel gegründete Zeitschrift "Zeitschriften des Rechts" verdeutlicht werden.