Herrschaftslegitimation durch Ritual und Inszenierung

Autor: Prof. Dr. iur. Theodor Bühler. Für die Hilfe bei der Erstellung des Textes danke ich Frau Katia Tanner, MLaw, ganz herzlich.

Herausgeber: Prof. Dr. iur. Theodor Bühler

URL: rechtstexte.online/2

DOI: https://doi.org/10.58591/rt.2

Lizenz: Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.

Zitiervorschlag: Theodor Bühler, Herrschaftslegitimation durch Ritual und Inszenierung, rechtstexte nr. 2, N.

Das Recht ist in seiner abs­trak­ten Form für einen recht­lich Unge­bil­de­ten aber auch für einen wenig Gebil­de­ten unver­ständ­lich. Daher ist eine Kon­kre­ti­sie­rung durch Insze­nie­run­gen unent­behr­lich. Werden solche Insze­nie­run­gen wie­der­holt und for­ma­li­siert, so werden sie zum Ritual. Herr­schaft muss begrün­det werden können. Nur dann ist sie legi­tim. Zur Legi­ti­ma­tion der Herr­schaft wird auch auf Riten bzw. Rituale zurück­ge­grif­fen.

Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Begriff der Herrschaft

I. Begriff der Legitimität

II. Begriff der Legitimation

III. Ritus, Ritual

C. Rituale, die verwendet werden, um die Herrschaft zu legitimieren

I. Zustimmungsrituale

1. Die Akklamation

2. Das Plebiszit

3. Die Huldigung

4. Das Missfallen

II. Die Einsetzungsrituale

III. Der feierliche Umzug und die Reisetätigkeit

IV. Der Eid

D. Der Eid als Mittel zur Wahrung der Rechtsordnung

I. Der Bürgereid

II. Der Amtseid

III. Der Lehnseid

IV. Der Vereinbarungseid

V. Die Eidgenossenschaft

E. Die Unterwerfungsrituale

F. Das Ritual als Mittel zur Popularisierung einer nicht gefestigten Herrschaft

I. Während der Französischen Revolution

II. In der Sowjetunion

G. Das Ritual als Propaganda- und Einschüchterungsmittel

H. Schlussfolgerungen

Einleitung

Das Recht ist in seiner abstrakten Form für einen rechtlich Ungebildeten aber auch für einen wenig Gebildeten unverständlich. Daher ist eine Konkretisierung durch Inszenierungen unentbehrlich. Werden solche Inszenierungen wiederholt und formalisiert, so werden sie zum Ritual. Herrschaft muss begründet werden können. Nur dann ist sie legitim. Zur Legitimation der Herrschaft wird auch auf Riten bzw. Rituale zurückgegriffen.

Da der heutige Staat das Gewaltmonopol hat und seine Grundlage dessen Verfassung ist, stellt sich die Frage nach der Herrschaftslegitimation nicht, denn seine Herrschaft lässt sich zumindest formell auf die jeweilige Verfassung zurückführen1. Nun haben nicht alle Staaten Verfassungen2, auch sind Verfassungen erst seit dem Ende des 18. Jahrhunderts bekannt3 und generell erst im 19. und 20. Jahrhundert eingeführt worden. Zwar gab es sowohl im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation4 als auch in Frankreich5 und im Vereinigten Königreich einzelne Gesetze mit Verfassungsrang, doch war keines von ihnen so umfassend, um die Herrschaft insgesamt vollständig zu regeln oder als Fundament zu gelten, aus dem sich jede Herrschaft ableiten oder legitimieren liess.

Verfassungen sind als Legitimationsmittel untauglich, wenn sie von ihren Adressaten nicht wahrgenommen werden können, eine Einsicht, die Napoleon auf St. Helena klar zum Ausdruck brachte: «Die Menschen, die mir vorwerfen, den Franzosen nicht genügend Freiheiten gegeben zu haben, sind entweder von übler Gesinnung oder sie wissen nicht, dass 1804, als ich mir die Krone aufs Haupt setzte, sechsundneunzig von hundert Franzosen nicht lesen konnten und dass sie auch von der Freiheit nicht mehr verstanden als das Delirium der Schreckensjahres 17956». In anderen Worten, was nützt eine Menschenrechtserklärung oder eine Verfassung, wenn sie von den Angesprochenen nicht verstanden wird?

In einer mehrheitlich analphabetischen Welt muss daher der Inhaber von Herrschaft seine Legitimation in anderer Weise belegen als mit schriftlichen Erklärungen. Dazu stehen ihm unter anderen Mitteln das Ritual und das Zeremoniell7 zur Verfügung.

Begriff der Herrschaft

«Herrschaft» ist nach Max Weber8,9 «die Chance, Gehorsam für einen bestimmten Befehl zu finden»10. Dieser Herrschaftsbegriff ist allerdings umstritten11. Namentlich Jürgen Weitzel lehnt den Herrschaftsbegriff Max Webers ab12. Der Herrschaftsbegriff Webers sei aus dem heutigen Verfassungsbegriff entstanden oder reflektiere den Obrigkeitsbegriff des 19. Jahrhunderts. Im Mittelalter dagegen könne Herrschaft nur dinggenossenschaftlich ausgeübt werden.

Diese Behauptung ist in ihrer Allgemeinheit unzutreffend. Herrschaft ist relativ, hängt von den Machtmitteln ab, die dem Befehlenden zur Verfügung stehen. Am Anfang ist dies der Dialog zwischen dem sog. «Befehlenden» und den «Befohlenen». Dies ist nicht anders in der römischen Republik13 als in fränkischer Zeit14. Auf der ältesten Stufe ist Herrschaft Gerichtsbarkeit und diese ist Streitregelung und Sanktionierung von Verstössen gegen die Gemeinschaft im Rahmen gegenseitiger (und deshalb Rechts-)Beziehungen. Sobald aber dieser «Richter» kraft seines Ansehens eine herausragende Autorität über die ihm unterstellte Gemeinschaft erhält, kann er die Herrschaft ohne Dialog mit den ihm Unterstellten ausüben. Dies war der Fall sowohl bei den römischen Kaisern als auch bei den Kaisern und Königen des Mittelalters.

Der Herrschaftsbegriff erfasst auch die leitende Stellung und Vorrangstellung innerhalb einer bestimmten Gemeinschaft. In jeder Gemeinschaft lassen sich nämlich Personen finden, die Autorität geniessen und Initiativen ergreifen15. Auch diese üben «Herrschaft» nicht durch Befehl, sondern durch Überzeugung aus. Ihre Autorität beruht auf ihrem Ansehen16.

Herrschaft auch in diesem weiteren Sinn setzt zwei Personen oder Personenmehrheiten voraus, den oder die Herrschenden und den oder die Beherrschten. Zwischen diesen beiden Personen oder Personenmehrheiten besteht somit eine Beziehung, die man Herrschaftsverhältnis nennen kann. Dieses Herrschaftsverhältnis schliesst Gewalt aus, die als illegitim gilt.

Bestandteil des Wortes «Herrschaft» ist «Herr». «Herr» ist auch derjenige, der kraft Besitzes oder Eigentum über eine Sache verfügungsberechtigt ist. Dies ist im Mittelalter auch dann der Fall, wenn der «Herr» über Sklaven, Dienst- oder Eigenleute oder Leibeigene verfügt. Auch diese Verfügungsbefugnis, die nach unserem Verständnis ebenfalls unter den Begriff «Herrschaft» fällt, muss legitim sein. Nach Hanna Arendt ist legitime Herrschaft Macht, illegitime Gewalt17.

Begriff der Legitimität

«Ohne Legitimität hat Herrschaft keinen Bestand»18. «Da Herrschaft auf Dauer angelegt ist, muss sie in der Regel legitimiert werden können»19. «Legitimität von Herrschaft beruht auf dem Legitimitätsglauben der Beherrschten»20. Diese Aussagen stellen klar, dass für die Herrschaft die Legitimität eine Notwendigkeit darstellt. Doch was ist Legitimität21?

Legitimität ist nicht Rechtsgeltung. Rechtsgeltung ist ein Faktum, das mehrere Merkmale erfüllt22. Diese Merkmale treffen auch für die Legitimität zu, doch nur, wenn dabei Gewalt ausgeschlossen ist.

Der Legitimitätsbegriff bezeichnet somit «von einer ethisch-juristischen Basis» die Rechtmässigkeit der Staatsgewalt23. «Unter soziologisch-deskriptivem Aspekt erfasst der Legitimitätsbegriff in der Bevölkerung tatsächlich vorhandene Rechtfertigungsmechanismen»24. Zur Legitimität hat wiederum Max Weber25 grundlegende Aussagen gemacht26 und für sie drei Typen von Legitimationsgründen aus Sicht der Herrschaft ausgemacht27:

  1. Die legale Herrschaft kraft Satzung, wobei Weber unter Satzung die Vereinbarung mitversteht28;

  2. die traditionelle Herrschaft, kraft Glaubens an die Heiligkeit der von jeher vorhandenen Ordnungen und Herrengewalten; und

  3. die charismatische Herrschaft, kraft affektueller Hingabe an die Person des Herrn und ihre Gnadengaben (Charisma)29.

Das Charisma wird durch Rituale versachlicht, d. h. durch den Glauben, «dass es durch eine bestimmte Art von Hierurgie, Salbung, Händeauflegung, oder andere sakramentale Akte übertragbare oder erzeugbare magische Qualität sei»30. Fehlendes Charisma kann durch Rituale ersetzt werden.

Max Weber zählt auch die Kriterien auf, nach welchen eine Ordnung und somit eine Herrschaft vom oder von den Beherrschten als legitim anerkannt wird. Es sind dies:

  1. Die Tradition, als Geltung des immer Gewesenen;

  2. der affektuelle (insbesondere emotionelle) Glauben, wobei das neu Offenbarte und das Vorbildliche im Vordergrund stehen;

  3. der wertrationale Glauben als «Geltung des als absolut gültig Erschlossenen»; und

  4. die positive Satzung, an deren Legalität geglaubt wird.31

Zu den affektuellen oder wertrationalen Motiven kommt nach Max Weber ein weiteres Motiv hinzu: der Legitimitätsglaube. «Keine Herrschaft begnügt sich, nach aller Erfahrung, freiwillig mit der nur materiellen oder nur affektuellen oder nur wertrationellen Motiven als Chance ihres Fortbestandes. Jede versucht vielmehr den Glauben an ihre ‚Legitimität‘ zu erwecken und zu pflegen»32. Ein Mittel, um diese «Legitimität» zu erwecken und zu pflegen, ist das Ritual.

«Diese Legalität kann als legitim gelten:

  1. kraft Vereinbarung der Interessenten für diese;

  2. kraft Oktroyierung (auf Grund einer als legitim geltenden Herrschaft von Menschen über Menschen und Fügsamkeit)33;

  3. kraft Eigentums- oder Besitzverhältnissen (insbesondere als Folge von Kaufgeschäften oder Verpfändungen).»

Bei der dargestellten Geltungslehre handelt es sich um die sog. historisch-soziologische Geltungslehre. Zu dieser gibt es zwei Positionen, die sog. Machttheorie und die sog. Anerkennungstheorie.

Nach der Machttheorie wird eine Herrschaft nur deshalb anerkannt, weil sie die Macht hat, Gehorsam durchzusetzen, jedoch nicht das Pflichtbewusstsein, um Gehorsam hervorzubringen. Mit der Anerkennungstheorie ist eine mehr oder weniger breite Zustimmung der Beherrschten zur Herrschaft und eine willige oder widerwillige Anerkennung der Herrschaft ausübenden Personen gemeint34.

Herrschaft entsteht nicht «ex nihilo». Sie entsteht entweder faktisch durch ein natürliches Verhältnis wie zwischen der Mutter und ihrem Kind, durch Gewalt oder eben durch ein künstliches «Herrschaftsverhältnis». Dieses kann in der Form einer Vereinbarung zwischen Herrscher und Beherrschtem, zwischen den bisherigen Besitzern und einem Erwerber entstehen, oder aber es muss in einer anderen Form begründbar sein und diese Form den Beherrschten plausibel erscheinen. Darüber habe ich bereits in einer früheren Publikation Ausführungen gemacht, auf die vorerst verwiesen wird35.

Herrschaft, die abgeleitet ist, setzt Ermächtigung voraus und zwar von demjenigen, der die Herrschaftsbefugnis erteilt. Auch dessen Ermächtigungsbefugnis muss legitim sein. Somit ist auch die Ermächtigung zu belegen, was ebenfalls durch Rituale erfolgen mag. Dies ist bei der mittelalterlichen Herrschaft besonders wichtig wegen ihrer Vielschichtigkeit, Immunität, Gerichtsbarkeit, erblich gewordenen Grafenwürde, weiterbestehenden königlichen Verleihungen und Einsetzungen, z.B. von Bischöfen und Äbten36.

Bisher war nur von «Herrschaft» und nie von «Staat» die Rede. Im Sinne von «res publica» wurde der Begriff «Staat» erst nach der Mitte des 17. Jahrhunderts verwendet37. Ohne Zweifel hat die Souveränitätslehre von Jean Bodin wesentlich dazu beigetragen, dass der Staat und nur er das Gewaltmonopol erhielt. Es ist aber zu beachten, dass zum Teil noch bis in das 19. Jahrhundert «Staat» mit der jeweiligen Dynastie gleichgesetzt wurde38 und sich der Verfassungsstaat erst im 20. Jahrhundert allgemein durchgesetzt hat.

Den «Staat des Hohen Mittelalters»39 hatte es so nicht gegeben. Der mittelalterliche Staat war nicht viel mehr als ein Netzwerk von Fürsten, Grafen, Freiherren, Rittern, Ministerialen adliger und nichtadliger Bürger und Gemeinschaften in Burgen, Städten und Orten sowie Klöstern und anderen kirchlichen Immunitäten40. Soweit es sich um Fürsten, Grafen, Freiherren, Ritter und Ministerialen handelte, galt wiederum die dynastische Kontinuität, bei kirchlichen Würdenträgern die Nachfolgeordnung nach kanonischem Recht und bei Bürgern und Gemeinschaften deren autonome Rechtsordnung. Das römisch-deutsche Reich «war bis zu seinem Ende ein nur lose integrierter, heterogener Personenverband» und kein Territorialstaat41. Es gab weder ein Rechtssetzungsmonopol noch ein staatliches Monopol legitimer Gewaltanwendung42.

Die ersten «Staaten» waren die Städte43, weil sie die drei wesentlichen Elemente des modernen Staates aufwiesen44; ein Volk, die Bürgerschaft, ein geschlossenes Territorium, das durch Stadtmauern abgegrenzte Stadtgebiet, und eine weitgehende Autonomie, die der Souveränität nach Jean Bodin sehr nahe kam. In all den genannten Fällen bestand eine Herrschaftsordnung, die nachfolgend nach den entsprechenden Typen dargestellt wird.

Eine Herrschaft, die nur über beschränkte «Machtmittel» verfügte und deren Machtmittel nicht durch Verfassungen, Verträge oder Gesetze institutionalisiert waren, blieb so lange «illegitim», als sie nicht vermochte, ihre Entstehung oder ihr Bestehen zu begründen. Es bestand somit ein Bedürfnis, die betreffende Herrschaft zu «legitimieren»45.

Dieses Bedürfnis soll an zwei Beispielen exemplifiziert werden

  1. Titus Flavius Vespasian (64 – 79) entstammte einer «gens obscura». Dieses Legitimationsdefizit musste daher durch einen Legitimationsersatz ausgeglichen werden. Diese Chance bot sich in Alexandria als ein Blinder und ein Lahmer Heilung vom Kaiser, der auf dem Tribunal sass, um Recht zu sprechen, erbaten. Der Imperator schritt zur Tat, bestrich das erloschene Auge mit Speichel und berührte die verrenkte Hand mit dem kaiserlichen Fuss, was angeblich in beiden Fällen die gewünschte Heilung erbrachte. Damit galt als erwiesen, dass er der «princeps» war, der zum Werkzeug der Götter aussersehen worden war46.

  2. Karl VII von Frankreich, dessen Anspruch auf die französische Krone von den Engländern bestritten, wurde allein dank der rituellen Krönung und Salbung in der Kathedrale von Reims, zu der Johanna von Orléans ihm den Weg gebahnt hatte, rechtmässiger König von Frankreich und konnte sich deshalb in dieser Stellung durchsetzen47. So unglaublich die Geschichte der Jeanne d’Arc erscheint, so kann sie nicht bezweifelt werden, weil sie auch ihren Prozessakten, die überliefert sind, hervorgeht48.

Nicht nur die Begründung einer Herrschaft muss legitimiert werden, sondern auch deren Bestehen, was unter Umständen eine Daueraufgabe des Herrschers bedeutet.

Exemplarisch hierfür ist das Fürstentum Liechtenstein. Dort wird die Überhöhung der Monarchie durch Riten und Symbole bekräftigt, «welche den Anschein erhöhter Legitimität vermittelt und zum Gefälle zwischen den beiden formal gleichrangigen Trägern der Staatsgewalt Fürst und Volk beiträgt», wie sich Fabian Frommelt ausdrückt49. Als solche Riten und Symbole nennt er die Anrede der Mitglieder des Fürstenhauses mit «Durchlaucht», dem vom Fürstenhaus übernommenen Landesnamen «Liechtenstein», die Verwendung des fürstlichen Wappens als Staatswappen und die Erhebung des (Vor-)Tags des Geburtstags des Fürsten als Nationalfeiertag50. au

Begriff der Legitimation

Unter Legitimation verstehen wir daher jede Handlung, die zum Zwecke hat, die einschlägige Herrschaft als rechtmässig erscheinen zu lassen. Legitimation kann auf verschiedene Arten ausgedrückt werden; entweder durch Schrift, soweit die Adressaten lesen können, durch Vorlesen, faktisches Handeln, Rituale oder Inszenierung. Mit letzterer kann man eine grosse Zahl von Adressaten erreichen. Dafür eignen sich am besten Krönungsfeierlichkeiten51, weil diese besonders plakativ sind. Legitimation ist kein einmaliger Akt, sondern hat eine Dauerfunktion. Dies sieht man bei der Krönung, die meistens nicht am Anfang der Herrschaft, sondern erst nach einer gewissen Dauer dieser Herrschaft stattfindet.

Ritus, Ritual

Nach Max Weber wird die charismatische Herrschaft durch das Ritual versachlicht. Diese Feststellung ist zwar zutreffend, sie beschränkt sich aber nicht nur auf die sog. «charismatische» Herrschaft. Vielmehr dient das Ritual generell als Machtmittel. Dies hat 2008 bis 2009 eine Ausstellung in Magdeburg unter dem Titel «Spektakel der Macht» mit dem Untertitel «Rituale im Alten Europa 800 – 1800» thematisiert52. Im Folgenden soll der Nachweis erbracht werden, dass Rituale effektiv dazu gedient haben, Herrschaft zu legitimieren. Da Herrschaftssysteme in der Regel auf Konsens und Akzeptanz abzielen, haben Rituale häufig eine herrschaftsaffirmative Bedeutung53.

Ritus stammt aus indogermanischer Wurzel *ar = fügen (wie im Griechischen αριτμοσ = Zahl, oder im Altindischen rtáh = angemessen, recht) und bedeutet in der Antike allgemein eine stereotypisierte Handlung spezifisch die hergebrachte, wiederholbare Art und Weise des Kult-Vollzuges in Wort und Zeichen54. Ritus konnotiert somit Religiöses55. Emile Durkheim definiert denn auch Riten als Verhaltensregeln, die dem Menschen vorschreiben, wie er sich den heiligen Dingen gegenüber zu benehmen hat56. Ritus ist eine Ausdrucksform wie die Sprache oder den Gestus, wobei es auf die Form ankommt, denn nur diese macht ihn verständlich.

Das Ritual entstand als letztes der vier liturgischen Sammelwerke des «römischen Ritus» für Texte neben Rubriken der von einem Priester präsidierten sakramentalen Handlungen samt damit zusammenhängenden Instruktionen57. Nach der Encyclopaedia Britannica58 umfasst der Begriff «Ritual» die liturgischen Handlungen, die für Stabilität und Kontinuität von Religion als Institution erforderlich sind59. Ritualspezialisten, in der Regel Priester, kontrollieren deren «richtige» Einhaltung und sind in der Regel auch legitimiert, Innovationen und Abänderungen von Riten einzuführen. Der Begriff «Ritus» wurde säkularisiert und seine Bedeutung erweitert: Im weiteren Sinn ist Ritus die gemäss der Sitte, in feierlicher Form vollzogene Handlung, die «sozial stereotypisierte, zur Regelform gewordene Ablaufganzheit eines als korrekt geltenden Verhaltens»60. «Rituelles Verhalten ist durchgeformtes, vorhersagbares, in gewisser Weise kalkulierbares, Orientierungssicherheit gewährleistendes Verhalten»61. Manche säkulare Rituale konnten ihre religiösen Vorbilder nicht verleugnen: So glichen die Verfassungsumzüge im Land Baden 1843 kirchlichen Prozessionen, die Verfassung wurde als säkulare Bibel sakralisiert, die Staatsbürgerrechte wurden gleich den auf zwei Tafeln gegebenen biblischen zehn Geboten dargestellt62.

Gerhard Köbler schliesst nicht aus, dass in den frühmittelalterlichen Urkunden «ritus» synonym zu «mos», «usus» und «consuetudo» verwendet wurde63. Diese Vermutung liegt deshalb nahe, weil – wie noch zu zeigen sein wird – der Ritus zum Bestandteil des mittelalterlichen mündlichen Rechtslebens gehörte.

Der Unterschied zwischen Ritus und Ritual besteht darin, dass «Ritus» der kleinste Bestandteil der jeweiligen «rituellen» Handlung ist, während Ritual ein «sich aus Riten aufbauendes Gesamtgeschehen» darstellt64. Ritus ist somit der elementare Teil eines Rituals. Da sich ein rituelles Geschehen kaum je als Ritus allein dasteht, erscheinen im Schrifttum Ritus und Ritual als Synonyme.

Barbara Stollberg-Rilinger definiert das Ritual folgendermassen65: «Als Ritual im engeren Sinne wird eine menschliche Handlungsabfolge bezeichnet, die durch Standardisierung der äusseren Form, Wiederholung, Aufführungscharakter, Performativität und Symbolizität gekennzeichnet ist und eine elementare sozial strukturbildende Wirkung besitzt. Hingegen wird von Ritualisierung im weiteren Sinn dann gesprochen, wenn sich ein bestimmtes Verhalten in seiner äusseren Form regelmässig wiederholt». Die Elemente dieser Definition erläutert Stollberg-Rilinger anschliessend ausführlich66. Diese Definition passt auf Herrschaftsrituale insofern, als diese tatsächlich «eine elementare sozial strukturbildende Wirkung besitzen, indem sie Legitimität begründen».67 Hingegen ist dieser Aspekt der Definition dann nicht zu treffend, wenn es sich um Routinerituale handelt, die alltäglich und meist ohne weitere Reflektion erfolgen68, wie namentlich Begrüssungen. Aber auch Rituale, die durch die Mode veranlasst werden, sind in der Regel ohne spezielle Wirkung. Im Gegensatz zur blossen Inszenierung sind die am Ritual Beteiligten persönlich eingebunden: Sie spielen dabei nicht irgendeine Rolle, sondern sie sind, was sie spielen. Sie nehmen physisch am Ritual teil69, was die Ritualforschung unter «Performance» versteht70.

Das Ritual hat auch die Funktion von Erinnerungspraxis71. «Es geht dabei darum, dass sich die Teilnehmer durch die Wiederholung und erneute Einprägung kollektiven Wissens der Kontinuität ihrer Gruppe und Kultur versichern»72. Wenn man nach dem Grund all dieser Phänomene sucht, kann man ihn nur in der Tatsache finden, dass die Adressaten und Verwender des Rituals, aber auch ursprünglich deren Urheber ohne Schrift auskommen mussten, entweder weil die Schrift noch nicht allgemein in Gebrauch war oder weil sie die Adressaten nicht beherrschten. In anderen Worten sind Ritus und Ritual Kommunikationscodes, die sich in hervorragender Weise für eine schriftlose Gesellschaft eignen73. Diesbezüglich ist die Inspektion der Kornspeicher Konstantinopels durch den Kaiser im spätrömischen Reich exemplarisch. Sie war «eine Zurschaustellung kaiserlicher Macht bei der inszenierten Erfüllung seiner wichtigsten Verpflichtung, sein Volk mit Nahrung zu besorgen»74.

Riten oder Rituale sind Mittel, ein Herrschaftsverhältnis zu begründen oder zu festigen. Ihre Legitimität ist dann unbestritten, wenn sie selbst Gegenstand der Rechtsordnung oder in dieser integriert sind. Es bedarf somit eines Kontrollsystems, das sich als vernünftig rechtfertigen und beglaubigen lässt.

Macht muss stets kontrollierbar sein. Jedes Kontrollsystem steht in einem Interaktionszusammenhang mit den Medien der Kontrolle – der Sprache und dem Ritual75.

Rituale garantieren geregelte Kommunikationsabläufe, weil sie sich im Gegensatz zum Recht einer Reflexion über ihre Zulässigkeit entziehen und sich deshalb als alternativlos verstehen lassen76.

Ein Ritual wird aufgeführt, inszeniert, daher besteht ein echter Zusammenhang zwischen Ritual und Inszenierung. Dass etwas in Szene gesetzt wird, heisst, dass etwas auf einer Bühne durch eingeübtes körperliches Handeln sichtbar gemacht wird. Dieses Handeln orientiert sich an Vorbildern und Traditionen, die es nachahmt oder nachmacht77. Inszenierung hat ein sog. Schauspiel zum Gegenstand. Ein Schauspiel verlangt nach Zuschauern. Beim Ritual ist dies in der Regel die Öffentlichkeit78. Insbesondere Rituale, die legitimieren sollten, sind ohne entsprechende Öffentlichkeit unglaubwürdig.

Nach der bereits erwähnten Machttheorie wird Herrschaft nur dann anerkannt, wenn sie «Macht» hat. Macht hängt mit «Machung» und mit «machen» zusammen. «Machen» kann nur, «wer die Macht dazu hat, wer Begriffe besetzen, Deutungen, Wertungen und Rahmungen öffentlich vernehmen kann»79. Weil Macht und ihre Ausübung nie restlos rational zu begründen sind, braucht es rituellen Zugriff auf irrationale Momente. «Rituale, die solche Begründung leisten, sind aber keine blossen Masken der Macht, sie sind Macht»80. Diese Feststellung hat Gerd Althoff wohl zu seiner Monografie «Die Macht der Rituale» veranlasst81. In ihrem Aufsatz über Macht und Herrschaft82 machen die Autoren zu diesem Thema folgende Kernaussagen:

  1. Rituale sind «modes of seeking to exercise power along cognitive dimension”83 ;

  2. «Ritual practises are themselves the very production and negotiation of power relations”84;

  3. Rituale werden dazu eingesetzt, Hierarchien zu schaffen oder abzubilden85;

  4. Herrschaftsrituale machen abstrakte Macht sinnlich erfassbar86.

Eine Abart des Rituals stellt die Zeremonie dar. Nach dem Duden87 ist Zeremonie eine in bestimmten festen Formen bzw. nach einem Ritus ablaufende feierliche Handlung. Zeremoniell und Ritual lassen sich kaum trennen: «Ritual bietet durch stereotype Wiederholung Verhaltenssicherheit, es ist primär Aktion und nicht Repräsentation. Zeremoniell macht die Aktion zum Schauspiel, ist ästhetisiertes, visuell betontes Schauspiel»88.

Im Ancien Régime hatte Zeremonie allerdings eine viel begrenztere Bedeutung und galt als «Zeichen der Ehrerbietung und des Respekts, welche die Devotion derer Niedrigen gegenüber denen grossen Verdiensten so hoch distinguierten Häupter zu erweisen verbunden sind»89.

Schliesslich kommen Rituale nicht ohne Accessoires aus. Diese sind nicht etwa beliebig, sondern Instrumente, kraft deren Sinn sich selbst herausbildet und kraft dessen er erst seine volle Bestimmtheit gewinnt90. Diese «Accessoires» sind Gegenstand der Rechtsarchäologie91. Diese wiederum ist eng mit der rechtlichen Volkskunde und der Rechtssprache verknüpft.

Rituale, die verwendet werden, um die Herrschaft zu legitimieren

Für den Herrscher ist es von besonderer Bedeutung, dass seine Herrschaft akzeptiert wird. Hierfür sind an erster Stelle die sog. Zustimmungsrituale zu nennen.

Zustimmungsrituale

Zweck des Zustimmungsrituals ist es, das Einverständnis zur gegebenen Herrschaft zum Ausdruck zu bringen.

Die Akklamation

Akklamation kommt aus dem lateinischen adclamatio. Adclamatio ist nach Heumann/Seckel92 lauter Zuruf insbesondere als Beifallsbezeugung. Damit ist ein wichtiges Element eines jeden Zustimmungsrituals angesprochen: der Lärm. Zustimmungsrituale müssen laut sein.

Der Zuruf wird begleitet von einer Gebärde93, die entweder mit den Händen oder mit den Füssen ausgedrückt wird; entweder durch Klatschen mit den Händen94 oder Stampfen mit den Füssen95.

Statt einem körperlichen Organ werden bestimmte, symbolisierende Gegenstände wie Speer, Hut oder Schwert dazu benutzt.

Mit dem Speer drückten die arimannischen Langobarden ihre Zustimmung aus. Sie schlugen mit dem Speer auf den Boden, was im Edictum Rothari als confirmans96 «per gairenthinx ritus gentis nostrae» umschrieben wird97.

In den Darstellungen der Kaiserproklamation vom 18. Januar 1871 in Versailles wird die Zustimmung der Landesfürsten zum neuen Kaiser Wilhelm I von Hohenzollern entweder mit dem Schwert (Anton von Werner) oder mit den Hüten (Tilmann Bendikowski) dargestellt98. Mit der sog. Kaiserproklamation wurde die Hohenzollern-Monarchie im deutschen Kaiserreich legitimiert.

Das Plebiszit

«Plebiscitum est, quod plebs plebeio magistratu interogante constituebat» lehrt Gaius in I. 3 § 4 und i § 1. Das Plebiszit hatte die bestimmte, beschränkte Bedeutung eines von den Plebs in den Tributkomitien gefassten Volksbeschlusses99. Inzwischen hat sich diese Bedeutung gewandelt und Plebiszit ist nunmehr negativ besetzt: Darunter versteht man eine Volksabstimmung, bei welcher das Volk praktisch keine Wahl hat und nur dazu befragt wird, ob es mit der Wahl oder Vorlage einverstanden ist, wobei die Zustimmung durch Drohungen von Nachteilen bei Ablehnung erwirkt wird. In diesem Sinne wurden bereits die Plebiszite der beiden Napoleons, die sie lebenslänglich als Kaiser der Franzosen bestätigen sollten, verstanden100. Im 20. Jahrhundert haben Adolf Hitler101 und die Sowjetunion sowie ihre Satelliten immer wieder zu dieser simulierten Wahl bzw. Abstimmung gegriffen102. In der Tat ist das Plebiszit zum üblichen Ritual von autokratischen Regierungen geworden, die es als Scheinlegitimation ihrer Macht immer wieder einsetzen. Als Wahlprozedur ist es sinnlos, da das Ergebnis von vornherein feststeht. Aber da es eine Volksdemokratie vorspiegelt und regelmässig durchgeführt wird, wird es zu Recht als Ritual qualifiziert.

Demgegenüber sind Wahlen, die gesetzlich verankert sind, grundsätzlich rechtmässig. Hierzu gehören das Decretum «In nomine domini» von 1059 und das auf dem Dritten Lateran-Konzil 1179 erlassene Papstwahldekret «Licet de vitanda», welche die Wahl des jeweiligen Papstes regeln103.

Die Huldigung

Die Huldigung ist nach Bernhard Diestelkamp die durch Eid oder andere Anerkennungshandlungen vollzogene Treuebindung von Untertanen an ihren Herren104. Die damit verbundenen Rituale sind somit sowohl Zustimmungs- als auch Bindungsrituale. Die Huldigung war besonders im Lehnrecht einschlägig. Ihre Rituale bestanden vor allem in Demonstrationen der Demut vor dem Herrn105 ausgedrückt durch Niederknien vor dem Herrn106 und Eid. Die Huldigung war Bestandteil des Homagiums und Homagium wurde denn auch mit «hulde tun» gleichgesetzt107. Die Huldigung wurde wie das Homagium Gegenstand von zahlreichen ikonographischen Darstellungen108.

Huldigungen bzw. Huldigungsfeiern waren nicht dem Mittelalter vorbehalten, sie wurden noch im 19. Jahrhundert in einzelnen deutschen Fürstentümern eingesetzt. Kaiser Wilhelm I wollte die alte preussische Erbhuldigung im neuen deutschen Reich einführen, was aber mit der Verfassung nicht zu vereinbaren gewesen wäre. Stattdessen fand eine Krönung im Dom von Königsberg statt109.

Das Missfallen

Der Gegensatz zur Akklamation ist die Missfallenskundgebung in der Form des Murrens110 oder durch Tumult111.

Die Einsetzungsrituale

Unter Einsetzungsrituale112 werden alle jene verstanden, die dazu dienen, den «Herrn» in seine Herrschaft einzusetzen. Hierüber erschien 2005 ein Sammelband, der alle Epochen und Aspekte umfasst113.

Als klassische Einsetzungsrituale sind zu nennen:

All diese Bestandteile der Krönungsweihe sind in den Miniaturen der lateinischen Handschrift 1246 der Bibliothèque nationale in Paris ikonographisch dargestellt und in der zitierten Monographie «Le sacre royal à l’époque de Saint Louis» veröffentlicht worden. Das Werk soll vom französischen König Ludwig IX als Anleitung für seinen Sohn in Auftrag gegeben haben. Das Krönungsritual variiert zwar von Monarchie zu Monarchie und von Zeit zu Zeit. Die hier genannten Elemente kommen jedoch in der einen oder anderen Form gesamthaft oder Teile davon bei jeder Krönung vor121.

Nach dem Sachsenspiegel III 52 § 1 gibt nicht die Wahl, sondern erst die Krönung die königliche Gewalt: «Wenn der König geweiht wird von den Bischöfen, die dazu gesetzt sind, und auf den Stuhl zu Aachen kommt, so hat er königliche Gewalt und königlichen Namen»122. Das änderte sich in der Staatsrechtslehre des 17. Jahrhunderts, indem u.a. Johannes Limnäus 1629 «Coronatio non facit imperatorem» erklärte123. Im Verfassungsstaat verlor die Krönung diese Bedeutung.

Wie bedeutsam die Krönung am zutreffenden Ort sein kann, zeigen zwei Krönungen:

Auch wenn die Krönung des ersten preussischen Königs Friedrich I im Dom von Königsberg eine aus mehreren Zeremonialbüchern zusammengesetzte Neukreation war; auf das Ritual der Salbung konnte auch hier nicht verzichtet werden126.

Der feierliche Umzug und die Reisetätigkeit

Teilnehmer an einer Krönungsfeier hatten sich in einer formellen Reihenfolge und geordnet zum Ort der Krönung zu begeben und diesen ebenso zu verlassen. Dasselbe galt für alle «Staatsakte», wie den offiziellen Besuch einer Stadt, die Eröffnung einer Versammlung, Einweihungen u.s.w. Die Reihenfolge war genau vorgeschrieben, so für die Kurfürsten in der Goldenen Bulle127. In diesen Umzügen wurde die Rangordnung der Teilnehmer abgebildet. Der Umfang des Umzuges war auch eine Prestigeangelegenheit. So waren die Umzüge in der Barockzeit von erheblicher Länge128.

Zur Demonstration einer legitimen Herrschaft diente auch die Reisetätigkeit des Inhabers im frühen Mittelalter, wobei diese Reisen mit zahlreichen Ritualen verbunden waren129 .

Der Eid

Der Eid erscheint in vielen Funktionen und lässt sich daher nicht unter den oben genannten Kategorien unterbringen. Wesentlich ist seine religiös fundierte Bindungskraft, die grundsätzlich unlösbar ist130.

Die Wissenschaft nennt folgende Eide: den Treueid, den Reinigungseid, den gerichtlichen Eid131, den Untertaneneid, den Bürgereid, den Amtseid, den Zeugeneid, den Fahneneid, wobei diese Aufzählung nicht als abschliessend betrachtet werden kann132.

Der Eid als Mittel zur Wahrung der Rechtsordnung

Den Eid bezeichnet Michele Luminati als Fundament der mittelalterlichen Gesellschaft133. Der Eid spielt aber auch heute noch eine Rolle bei Amtsantritt von Regierungen und Magistratspersonen. Seine wichtigsten Funktionen waren jene im Gericht und zum Abschluss von Rechtsgeschäften. Nachfolgend kommen nur die sog. politischen Eide in Betracht.

Der Bürgereid

In einer Gesellschaft, in der die Mehrheit weder schreiben noch lesen kann, sind schriftliche Erlasse wirkungslos. Es müssen daher Methoden eingesetzt werden, bei welchen die der Herrschaft Untergebenen ihre Rechte und Pflichten nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern auch zur Einhaltung verpflichtet werden. Dies setzt einmal voraus, dass man diese versammelt. Dies geschieht auf dem Land im sog. «Ding»134 (Landsgemeinde, Gemeinde oder Landschranne135) in den Städten am sog. Schwörtag136. Die Rechte und Pflichten werden dort vorgetragen (Weistum oder Handfeste) oder vorgelesen. Daraufhin müssen die Untergebenen schwören, dass sie die vorgetragenen Rechte und Pflichten einhalten (sog. Eidpflicht)137,138 . Dem Eid der Bürger und Hintersassen stand derjenige der Häupter und des Rats gegenüber139. Sie schworen, deren Rechte zu wahren. «Die jährliche Eidesleistung von Bürgerschaft und Rat stellte, wenigstens ihrer ursprünglichen Bedeutung nach, die jeweilige Erneuerung der bürgerlichen Genossenschaft dar»140. Damit die verlesenen oder vorgetragene Rechte und Pflichten nicht vergessen gingen, war es nötig, das Ding oder den Schwörtag regelmässig durchzuführen, womit er zum Ritual wurde.

Der Amtseid

Der Amtseid in den mitteleuropäischen Quellen des 15., 16., 17. und 18. Jahrhunderts verdankt seinen Ursprung den Eiden der «podesta» der italienischen Stadtrepubliken des 13. bis 14. Jahrhunderts. Als «podesta» wurden bewusst Ortsfremde berufen, die dann schwören mussten, das geltende lokale Recht anzuwenden und einzuhalten. Engelmann hat die entsprechenden Stellen aus den betreffenden Eiden gesammelt und publiziert141.

Das Sachregister der Rechtsquellen von Basel-Stadt und Land führt unter dem Stichwort «Amtseid» alle Beamten auf, die einen Amtseid zu leisten hatten142. In der Basler Stadtgerichtsordnung von 1719 befassen sich die zwölf ersten Titel mit Amtseiden. Wir müssen daraus folgern, dass alle Inhaber eines Amtes einen Eid zu leisten hatten. Die Eidformel wird der eidleistenden Person vorgelesen, worauf diese sie zu wiederholen hat. Der einschlägige Titel lautet: «Wer jetzt abgelesene Ordnungen und Eid wollen die Herren und Ihr die zween vorderen Finger samt dem Daumen an der rechten Hand aufheben und mir also nachsprechen [Abs. 1]. Als die Ordnung und Eid ausweisen, so uns jetzt vorgelesen worden, und wir, wohl verstanden haben; das wollen wir, zusamt der in öffentlichen Druck ausgangenen Stadt-Gerichts-Ordnung, so viel dieselb uns ins gemein oder einen jeden insonderheit anbetreffen tut, halten, aufrichtig, getreulich, ehrbarlich und ohne Gefährden; das schwören wir, so wahr uns GOTT hilft»143 (Abs. 2). Die Quelle stammt aus einer Zeit, wo Ämter144 nicht mehr nach Lehnsrecht vergeben wurden, sondern nach Eignung. Diese Entwicklung hatte sich zuerst in den Städten ergeben und hat möglicherweise seine Wurzel im «podesta» der italienischen Städte145.

Analog zu diesem Eid ist jener, den der jeweilige Landesherr zu schwören hat, so der neue Herzog von Kärnten auf dem Zollfeld146.

Der Amtseid hat sich erhalten in der Form des Eides auf die Verfassung:

Mit einem neuformulierten Amtseid umging der grosse Kurfürst die Stände Preussens, Kleve und Magdeburg, die an ihren herkömmlichen Privilegien festhielten, indem er jene, die den neuen Amtseid nicht schwören wollte, absetzte. So berichtet es Pufendorf150.

Der Lehnseid

Der Lehnseid ist Treueid. Er ist neben der Kommendation zu leisten151. Mit diesem Eid schwört der Vasall gegenüber dem Lehnsherrn, ihm treu zu sein152. Dafür erhält er vom Lehnsherrn das Lehen, das in Liegenschaften oder in einem Amt bestehen kann (Investitur). Die Verpflichtung durch den Treueid wurden zum bestimmenden Rechtsgrund der Vasallenleistungen153. Lehnsherren konnten der Kaiser oder der Papst, Könige, Fürsten oder Bischöfe sein. Im Mittelalter war es üblich, dass auf diesem Wege Ämter verliehen wurden, womit diese vererbbar wurden. Die Amtsleihe wurde in vormoderner Zeit durch die Anstellung ersetzt.

Der Vereinbarungseid

Unter Vereinbarungseid verstehen wir den Eid, den Vertragsparteien nach Abschluss eines Vertrages leisten, womit sie bekräftigen den vereinbarten Vertrag einzuhalten154.

Die Eidgenossenschaft

Der Begriff «Eidgenossenschaft» wird in der Wissenschaft mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft gleichgesetzt155. Für eine durch beschworene Übereinkunft begründete Gemeinschaft wird stattdessen der Begriff «Einung» verwendet156. Eidgenossenschaften waren Notgemeinschaften, bei welchen sich die Teilnehmer verpflichten, in Notfällen gegenseitig Hilfe zu leisten. Dies kommt im Bundesbrief von Anfang August 1291 klar zum Ausdruck:

«Daher vernehme jedermann, dass die Männer des Tales Uri, die Gemeinde des Tales Schwyz und die Gesamtheit der Leute von Unterwalden in Nidwalden in Anbetracht der Arglist der Zeit und um sich und ihre Habe leichter verteidigen und im richtigen Stande besser erhalten zu können, in guten Treuen sich versprechen haben, sich gegenseitig mit Hülfe jeglichem Rat und Förderung, mit Leib und Gut beizustehen, innerhalb der Täler und ausserhalb, mit aller Macht und Kraft gegen eine Gesamtheit oder gegen Einzelne, die ihnen oder einem von ihnen Gewalt antun, sie belästigen oder ihnen Unrecht zufügen, und gegen Leib und Gut Böses im Schilde führen sollten. Und es hat jede Gemeinde versprochen, der andern in jedem Falle zu Hülfe zu eilen, sofern Hülfe notwendig sein sollte, und zwar in eigenen Kosten und in dem Umfange, als es notwendig sein sollte, um dem Angriff Böswilliger zu widerstehen und geschehenes Unrecht zu rächen (1). Sie haben zudem einen leiblichen Eid geschworen, diese Vereinbarung ohne Hintergedanken zu halten und dabei den Inhalt eines früheren, eidlich bekräftigen Bündnisses durch die gegenwärtige Abmachung erneuert (2)»157.

Über die Entstehung dieses Bundes fehlen nach wie vor zuverlässige Informationen, sodass man auf Mutmassungen angewiesen ist. Die nationalistisch gefärbte Geschichtswissenschaft hat darin – etwas vorschnell – eine Widerstandsbewegung gegen Habsburg erkennen wollen. Hierfür gibt der Wortlaut des Bundesbriefes keinen Hinweis. Dagegen legt er das Gewicht auf die gegenseitige Hilfe. Grund dafür könnte gewesen sein, dass durch den Tod Rudolfs von Habsburg, der kurz vor dem «Abschluss des Bundesbriefes» erfolgt ist, eine Lücke im Rechtsschutz entstanden ist, die durch gegenseitige Hilfe ausgeglichen werden sollte158.

Der Text belegt jedenfalls die von uns angenommene Definition der Eidgenossenschaft159. Man kann zudem davon ausgehen, dass im Mittelalter alle Genossenschaften, die von ihren Mitgliedern selbst begründet worden sind, auf deren Eid beruhen. Anders ist es jedoch, wenn ein «Herr» (Kaiser, König, Fürst, Bischof oder Abt) eine Gesellschaft oder Genossenschaft durch ein Privileg ins Leben gerufen hatte, wie das bei den Zünften der Fall war. Dann ist die betreffende Gesellschaft oder Genossenschaft keine Eidgenossenschaft; auch dann nicht, wenn deren Mitglieder dazu gezwungen wurden, die Einhaltung der Statuten zu beschwören.

Dass viele Stadtkommunen aus Eidgenossenschaften entstanden sind und als solche weitergeführt wurden, ist heute unbestritten160.

Eidgenossenschaften bzw. Einungen entwickelten zuweilen ein Machtpotential, dass für die bestehenden Mächte, Monarchen, Kirche und Adel bedrohlich wurden. Dies war der Fall bei den italienischen Kommunen, namentlich Friedrich Barbarossa, die dem deutschen Kaiser widerstanden161. Dasselbe traf für Heinrich VII zu, wie dies aus der Bilderchronik Kaiser Heinrich VII ersichtlich ist162. Dem Vorbild der italienischen Städte folgte offenbar der Aufstand der Zünfte gegen den Adel in Zürich unter der Leitung von Rudolf Brun 1336163. Da solche Aufstände in der Regel im Geheimen organisiert werden, werden sie als Verschwörungen bezeichnet.

Eine «Verschwörung» ganz anderer Natur war der «Serment du Jeu de Paume» vom 17. Juni 1789164, als die Deputierten des dritten Standes schworen, solange auszuharren oder sich wieder zu versammeln, bis die Verfassung des Königreiches erstellt und auf solider Grundlage gefestigt sei165. Ein erstes Ergebnis ist die Erklärung der Menschenrechte vom 26. August 1789. Am 4. August hatten die Adeligen auf ihre Privilegien verzichtet. Am 11. August wurde die Feudalität abgeschafft und der König erhielt das Recht zu einem aufschiebenden Veto gegenüber Beschlüssen der «Nationalversammlung». François Furet166 bilanziert: «Entre mai et août 1789, tout l’Ancien Régime s’est effondré». Am 3. September 1791 wurde die erste französische Verfassung von der Konstituante verabschiedet167. Damit wird die bisher absolute Monarchie zu einer konstitutionellen. Der Bruch mit der bisherigen französischen Monarchie hatte auch zur Folge, dass die mit ihr verbundenen Rituale obsolet wurden. Karl X versuchte mit seiner Krönung in der Kathedrale von Reims diese zum Teil wiederherzustellen, was nicht nur auf allgemeines Desinteresse stiess, sondern auch seinen Sturz 1830 begünstigt hat168.

Unmittelbar vor der Französischen Revolution haben sich die Vereinigten Staaten von Grossbritannien emanzipiert, übrigens mit Hilfe der französischen Monarchie. Damit ist eine weitere Republik entstanden.

Die Unterwerfungsrituale

Unterwerfungsrituale waren gekennzeichnet durch ihre Dramaturgie: Der sich Unterwerfende wirft sich vor die Füsse des Herrschenden (sog. Fussfall) mit der Absicht, von ihm einen Wunsch oder eine Gnade zu erhalten. Es ist dann Aufgabe des Angesprochenen, den Fussfallenden wieder zu erheben, was in der Regel Annahme der Bitte bedeutet. Wird um Versöhnung gebeten, so bedeutet das Erheben des Fussfallenden, dass diese Bitte gewährt wird, was mit einem Kuss auf den Mund noch bestärkt werden kann169.

Das Ritual als Mittel zur Popularisierung einer nicht gefestigten Herrschaft

Welche Machtmittel setzen nun die nicht gefestigten Herrschaftsformen ein:

Subsidiär zu ihnen allen das Ritual.

Während der Französischen Revolution

Die Französische Revolution hat neue Inszenierungen und Rituale geschaffen170.

Exemplarisch ist hierfür die Terrorherrschaft von Maximilien Robespierre171. Während der Herrschaft von Robespierre, der all seine Gegner vom Revolutionstribunal zum Tode verurteilen und dann hinrichten liess, erhielt Jacques Louis David den Auftrag die Feier der republikanischen Verfassung von 1793172 und das Fest des Höchsten Wesens auf dem Marsfeld am 8. Juni 1794173 zu gestalten. Unschwer zu erkennen sind Elemente des Freimaurerrituals, da sowohl Robespierre als auch David Freimaurer waren.

Die Feste und Zeremonien der französischen Revolution und der nachfolgenden napoleonischen Herrschaft gaben ihren Teilnehmern das Gefühl der Partizipation174, was legitimierend wirkte.

Nach seiner Rückkehr von der Insel Elba war Napoleon noch 100 Tage «im Amt». Sein Prestige hatte auch beim französischen Volk stark gelitten. Er liess daher eine neue angeblich liberale Verfassung ausarbeiten, den sog. «Acte additionel», über den das «Volk» zu befinden hatte. Das entsprechende Plebiszit und die damit verknüpften Wahlen, obwohl manipuliert, ergaben nicht den erwarteten Vertrauensbeweis gegenüber Napoleon. Daher wurde zusätzlich eine prunkvolle Feier auf dem sog. «Champ de Mai» in Paris durchgeführt. In dieser Feier kamen auch die Klassiker des napoleonischen Rituals, die Verleihung der Adler an die einzelnen Regimenter, verknüpft mit einem Fahneneid und der sich daran anschliessenden Truppenparade vor175. Diese Rituale wurden schon am 5. Dezember 1804 bei der feierlichen Verteilung der Feldzeichen eingesetzt176. Fouché hat sich darüber lustig gemacht. Trotz seiner diktatorialen Herrschaft galt Napoleon nach wie vor als Vollstrecker der Französischen Revolution.

Christine Schrör hat diesen neuen Feiern den Charakter von Ritualen zuerkannt. Bemerkenswert ist ihre Schlussfolgerung: «Die Französische Revolution kann auch im Hinblick auf ihren Umgang mit Ritualität als ein politisches Laboratorium bezeichnet werden – ein Laboratorium, in dem sowohl mit Formen der Massenpädagogik, wie sie für die Diktaturen des 20. Jahrhunderts wirksam werden sollten, experimentiert wurde, als auch mit rituellen Akten, die unsere moderne Demokratie prägen, wie z.B. Wahlen, Nationalfeiertage und Staatsakten» 177. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass moderne Demokratien wie auch Diktaturen auf Rituale angewiesen sind.

Wir haben bereits auf das Plebiszit als Legitimationsmittel hingewiesen. Als solches gilt nach wie vor die Beeidigung von Regierungen und Magistraten, wenn auch diese nicht immer als für die Amtseinführung konstituierend vorgeschrieben sind. Auf sie könnte in einem Verfassungsstaat durchaus verzichtet werden, da zumeist die Amtseinführung oder Amtsübernahme in der Verfassung geregelt ist. Aber offensichtlich kann auch der moderne Verfassungsstaat auf ein solches Ritual nicht verzichten, wie dies die Inaugurationszeremonie des amerikanischen Präsidenten und Eid oder Gelöbnis der schweizerischen Behörden und Abgeordneten zeigen. Abstrakte Regeln in einer Verfassung scheinen nicht zu genügen, die Legitimität oder Präsens des betreffenden Staates zu begründen. Offensichtlich bedarf es sinnfälliger Manifestationen, die sich an das Gemüt der Bürger richten und hierfür bieten sich Rituale am ehesten an. Dies ist erst recht dann der Fall, wenn keine Verfassung besteht oder sie aufgehoben wurde.

In der Sowjetunion

Die Sowjetunion wurde durch den Staatsstreich am 25. Oktober/November 1917 der Bolschewiken unter der Leitung von Lenin begründet. Ein am 25. November gewähltes Parlament, das die neue Verfassung hätte ausarbeiten sollen, wurde davongejagt. In einem blutigen Bürgerkrieg gelang es jedoch den Bolschewiken, ihre Macht über Russland zu konsolidieren. Somit war die Herrschaft der Sowjets von vornherein illegitim. Dennoch gelang es ihnen, dank Gewalt und Terror ihre Macht aufrecht zu erhalten178.

Karl Schlögel, der eine umfassende Monographie über die Sowjetunion verfasst hat179, nennt als «wichtigste Choreographien der Macht» die Paraden auf dem roten Platz in Moskau180. Diese fanden jeweils am 1. Mai und am 7. November (im Gedenken an die sog. Oktoberrevolution) statt181. Vor dem Lenin-Mausoleum, auf welchem die sowjetische Staats- und Parteiführung Platz nahm, defilierten Truppen, Volkstanzgruppen und Sportlervereine in makelloser Formation und es fuhren die neuesten Waffengattungen wie Panzer und Raketen vorbei. Schlögel bezeichnet denn auch diese Militärparaden als Machtdemonstration182. Nach dem Vorbild der Moskauer Parade, folgten die Paraden in den Satellitenstaaten der Sowjetunion. Wo Macht ist, folgert Schlögel183 «ist Faszination – da Schauer über den Rücken läuft, wenn Panzer unter patriotischer Marschmusik vorüberrollen – aber auch Angst, man könnte es mit etwas Unberechenbarem und Überwältigendem zu tun bekommen».

Schlögel stellt zudem fest, dass die Sowjets neue Handlungsformen, wie Hochzeitsfeiern, Registrierung von Neugeborenen und Aufnahmen in den Komsomol erfanden, deren Anklänge an bisherige unverkennbar sind und bezeichnet sie als Riten, «so als gelte es, den Legitimitätsmangel ästhetisch-rituell zu kompensieren»184.

Diese These wird nun von Karl Schlögel in seiner neuesten Monographie185 bekräftigt, einmal durch ein besonderes Kapitel mit der Überschrift «Flucht ins Ritual»186. Dabei setzt er das Gewicht auf Rituale der Liquidation187 und des Todes: Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die man entweder ermordet oder zum Selbstmord gedränt hatte, wurden mit besonderem Pomp zu Grabe getragen, woraus Schlögel die Schlussfolgerung zieht: «Es ist der Punkt, an dem der terroristische Staat nicht nur versucht, die Vorherrschaft über die Opfer zu behaupten, sondern auch über den Umgang mit dem Tod»188.

Ritualisiert waren auch die Sitzungen der staatlichen Komitees, um zu vermeiden, dass dort nicht vorgesehene Voten abgegeben werden oder unliebsame Interventionen erfolgten189. Dies war alles nötig, da das Sowjetsystem nie Gegenstand einer unabhängigen und fairen Abstimmung gewesen ist, sondern bis zuletzt auf Einschüchterung und Gewalt beruhte190.

Das Ritual als Propaganda- und Einschüchterungsmittel

Im Frühjahr 1921 begannen die italienischen Faschisten systematisch die linken Gemeindebehörden in weiten Teilen Nord- und Mittelitaliens nach einem zunehmend ritualisierten Muster zu drangsalieren: «Auf die Umzinglung der betroffenen Gemeinde und die Besetzung ihrer Piazza folgten Verwüstung oder Niederbrennen von Büros und Versammlungslokalen sowie von Zeitungsredaktionen der Sozialistischen Partei, der linken und teilweise auch der katholischen Arbeitergenossenschaften und Gewerkschaften. Am Ende standen Rathausbesetzungen und Absetzung von sozialistischen Bürgermeistern und Gemeinderäten»191.

Adolf Hitler legte grosses Gewicht auf Propaganda und Massenbeeinflussung. Symbole wie Hakenkreuz, Heilkreuz und Uniformen wurden deshalb in der NSDAP eingeführt192. Die Nationalsozialisten erwiesen sich als Meister in der Massenbeeinflussung. Zu diesem Zweck wurde ein besonderes Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unter der Leitung von Josef Goebbels gegründet.

Hitler wurde auf formal legalem Weg deutscher Reichskanzler193. Dennoch hatte er von vornherein die Absicht die sog. Weimarer Verfassung ausser Kraft zu setzen. Der Regierungswechsel vom 30. Januar 1930 war daher kein gewöhnlicher. Er bewirkte vielmehr die Ersetzung des demokratischen durch das nationalsozialistische Ritualsystem194: «Hitler und die NSDAP führen ein System politischer Rituale ein, die jeweils ein Handlungskomplex privilegieren, der sowohl für die ideologische Basis konstitutive als auch für die Bewältigung tagespolitischer Anforderungen zu operationalisieren ist»195. Die sog. Machtübernahme durch den neuen Reichskanzler Hitler wurde denn auch durch einen überdimensionierten Fackelzug durch das Berliner Regierungsviertel ausgiebig zelebriert196.

Am 21. März 1933 fand der sog. «Tag von Potsdam» statt197 mit dem berühmten Handschlag zwischen dem Reichspräsidenten Paul von Hindenburg und dem Reichskanzler Adolf Hitler198. Anlass war die Eröffnung des am 5. März gewählten Reichstages, der sich nicht im zuvor abgebrannten Reichstagsgebäude versammeln konnte. Nach Martin Broszat war die ganze Zeremonie als stimmungsmässige Vorbereitung der Beschlussfassung über das sog Ermächtigungsgesetz angelegt199. Für dieses gab es nämlich keine Mehrheit im neugewählten Reichstag. Dort hatten die Nationalsozialisten zusammen mit ihren Koalitionspartnern nur 51,9% und somit nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Mit dem Tag von Potsdam sollten hierzu die Sympathien der bürgerlichen Parteien gewonnen werden. Für die katholische Mitte war das in Aussicht stehende Konkordat mit dem Heiligen Stuhl der gewünschte Köder. Mit der Verhaftung der kommunistischen und einiger sozialdemokratischer Abgeordneten war der Wahlkörper so reduziert, dass es für die Zweidrittelmehrheit reichte200. Mit dem Ermächtigungsgesetz war die Verfassung praktisch aufgehoben und der neue Reichskanzler erhielt die absolute Macht über Deutschland.

Dennoch blieb seine auf diesem Wege erlangte Macht prekär. Daher wurden alle Methoden der Einschüchterung durch Gewalt, willkürliche Verhaftungen und Morde eingesetzt. Hierzu dienten auch die Reichsparteitage in Nürnberg201, die als Machtdemonstration ausgestaltet wurden und mit multimedialen Inszenierungen wie Lichtdome zu beeindrucken wussten202.

Als weitere Gedenkrituale nennt Dücker den Reichstrauertag, jeweils am 9. November im Gedenken an den Marsch auf die Feldherrenhalle in München und das Reichserntedankfest auf dem Bückeberg203. Nach Fromm waren die Rituale, welche der Nazismus bot, masochistisch204.

Zur Festigung seiner Macht namentlich gegenüber der Wehrmacht führte Hitler den Eid auf seine Person ein205. Damit sicherte er sich die Loyalität seiner Generäle und Offiziere. Dieser Eid auf Hitler war dann der bequeme Vorwand um «dem Gewissenskonflikt in den blossen Gehorsam auszuweichen und sich bis zuletzt jedem Widerstand zu versagen»206.

Schlussfolgerungen

Der Rückgriff der Nationalsozialisten auf Rituale ist in mancher Hinsicht aufschlussreich. Er zeigt, dass auch moderne Diktaturen Rituale benötigen. In der Tat gelten Rituale als «Reiseführer zum Leben», wie der Titel der bereits erwähnten Ausstellung im Museum für Kommunikation in Bern lautete207. «Rituale sind unsere inneren Reiseführer. Wir haben sie immer dabei – vielleicht ohne es zu wissen. Denn Rituale sind oft unbewusste Handlungsabläufe, die in bestimmten Situationen oder zeitlichen Abständen wiederholt werden»208. In anderen Worten sind Rituale etwas Alltägliches, das zum Leben gehört. Neben den unbewussten Ritualen gibt es solche, die künstlich geschaffen werden. Zu dieser letzten Kategorie gehören jene, auf welche die Nationalsozialisten zurückgegriffen haben.

Im erwähnten Katalog des Museums für Kommunikation wird der Schweizer Schriftsteller peter Montalin mit den Worten zitiert: «Rituale sind Machtwerkzeuge, die den Menschen den Verstand vernebeln, um sie gefügig zu machen»209. Dies war offensichtlich die Absicht der Nationalsozialisten, als sie die Reichsparteitage und die Gedenkfeiern inszenierten. Diese Absicht ist nichts Neues. Sie wird schon für das Mittelalter bezeugt, wie aus den diversen Arbeiten von Gerd Althoff zu ersehen ist210. Rituale gehören also zum Instrumentarium der Indoktrination, womit sich vor allem Diktaturen bedienen. Diktaturen gab es schon im Altertum. Indoktrination allerdings ist ein Kennzeichen sowohl der Sowjets als auch der Nationalsozialisten. Auf Scheinwahlen und auf Plebiszite konnten beide nicht verzichten. Bei den Wahlen werden nur regimetreue Kandidaten zugelassen, letzteres ist auch in Iran üblich. Bei den Abstimmungen steht das Ergebnis fest, der Stimmbürger hat nur noch zu akklamieren. In all diesen Diktaturen, zu welchen heute Belarus, Russland, Iran, die Volksrepublik China und die Türkei zu zählen sind, gibt es immer mehr Widerstand gegen diese Machenschaften, die sich durch Demonstrationen ausdrückt. Dagegen wehren sich die Diktatoren mittels Polizeigewalt, Wasserwerfer, Prügeleien und Verhaftungen. Auch deren Wiederholungen machen sie zu Ritualen. Die Staatsmacht wird damit nicht legitim.

2021/2022 fanden in Belarus Massendemonstrationen gegen dessen Präsidenten statt. Um seine lädierte Legitimation zu retten, griff dieser zur manipulierten Neuwahl, die er angeblich mit 80% der Stimmen gewann. Da dies nicht half und die Demonstrationen trotz Einsatz von Gewalt weiter stattfanden, griff er zu einem weiteren bewährten Ritual, um seine Legitimation durchzusetzen: die Beeidigung.211 Damit ist bewiesen, dass für prekäre Diktaturen Rituale als Legitimationsbehelfe nach wie vor unentbehrlich sind.