Herrschaftslegitimation durch Ritual und Inszenierung

Autor/innen

  • Theodor Bühler

DOI:

https://doi.org/10.58591/rt.2

Schlagwörter:

Rituale, Herrschaftslegitimation, Inszenierung

Abstract

Das Recht ist in seiner abs­trak­ten Form für einen recht­lich Unge­bil­de­ten aber auch für einen wenig Gebil­de­ten unver­ständ­lich. Daher ist eine Kon­kre­ti­sie­rung durch Insze­nie­rungen unent­behr­lich. Werden solche Insze­nie­run­gen wie­der­holt und for­ma­li­siert, so werden sie zum Ritual. Herr­schaft muss begrün­det werden können. Nur dann ist sie legi­tim. Zur Legi­ti­ma­tion der Herr­schaft wird auch auf Riten bzw. Rituale zurück­ge­grif­fen.

Titelseite der rechtstexte nr. 2

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Veröffentlicht

2023-06-28

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