Zitierregeln für Internetquellen

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DOI:

https://doi.org/10.58591/rt.3

Schlagwörter:

Zitieren, Internetquellen, ChatGPT

Abstract

Anstoss dieses Beitrags ist ein Artikel der Herausgeberin zum selben Thema, der während der Kinderjahre des Internets vor über zwanzig Jahren in der Anwaltsrevue erschienen ist. Paradoxerweise hat sich seither vieles und zugleich weniges geändert. Geändert haben sich die Zahl und Anerkennung von hybrid bzw. ausschliesslich online verfügbaren juristischen Quellen. Hinzu kommen neue Entwicklungen, wie etwa die Generierung von Texten mithilfe des Chatbots ChatGPT. Unverändert ist hingegen der Umstand, dass Internetquellen bisweilen kritisch betrachtet werden hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit. Ferner bestehen nach wie vor Unsicherheiten mit Blick auf die Zitierweise von Internetquellen. Für den vorliegenden Beitrag werden deshalb verschiedene Zitiervorgaben untersucht und begründete Vorschläge für eine adäquate Zitierweise entwickelt. Zudem werden Vorschläge für die Kennzeichnung von Erzeugnissen künstlicher Intelligenzen gemacht.

Titelseite der rechtstexte nr. 3

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Veröffentlicht

2023-08-24

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