https://rechtstexte.online/issue/feed rechtstexte 2023-08-23T21:35:45+02:00 Prof. Dr. iur. Walter Boente walter.boente@rwi.uzh.ch Open Journal Systems <p>Die Zeitschrift "<strong>rechtstexte</strong>" dient der <strong>Veröffentlichung von Texten zu allen Gebieten des Rechts </strong>(<a href="https://rechtstexte.online/about">zum Konzept</a>).</p> https://rechtstexte.online/article/view/rt.3 Zitierregeln für Internetquellen 2023-08-23T21:35:45+02:00 Nadja Braun Binder nadja.braunbinder@unibas.ch Cristián Fernández Abella cristian.fernandezabella@unibas.ch <p>Anstoss dieses Beitrags ist ein Artikel der Herausgeberin zum selben Thema, der während der Kinderjahre des Internets vor über zwanzig Jahren in der Anwaltsrevue erschienen ist. Paradoxerweise hat sich seither vieles und zugleich weniges geändert. Geändert haben sich die Zahl und Anerkennung von hybrid bzw. ausschliesslich online verfügbaren juristischen Quellen. Hinzu kommen neue Entwicklungen, wie etwa die Generierung von Texten mithilfe des <em>Chatbots ChatGPT</em>. Unverändert ist hingegen der Umstand, dass Internetquellen bisweilen kritisch betrachtet werden hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit. Ferner bestehen nach wie vor Unsicherheiten mit Blick auf die Zitierweise von Internetquellen. Für den vorliegenden Beitrag werden deshalb verschiedene Zitiervorgaben untersucht und begründete Vorschläge für eine adäquate Zitierweise entwickelt. Zudem werden Vorschläge für die Kennzeichnung von Erzeugnissen künstlicher Intelligenzen gemacht.</p> 2023-08-24T00:00:00+02:00 Copyright (c) 2023 Nadja Braun Binder, Cristián Fernández Abella https://rechtstexte.online/article/view/rt.2 Herrschaftslegitimation durch Ritual und Inszenierung 2023-06-28T17:32:30+02:00 Theodor Bühler t.buehler@kb-lawyers.ch <p>Das Recht ist in seiner abs­trak­ten Form für einen recht­lich Unge­bil­de­ten aber auch für einen wenig Gebil­de­ten unver­ständ­lich. Daher ist eine Kon­kre­ti­sie­rung durch Insze­nie­rungen unent­behr­lich. Werden solche Insze­nie­run­gen wie­der­holt und for­ma­li­siert, so werden sie zum Ritual. Herr­schaft muss begrün­det werden können. Nur dann ist sie legi­tim. Zur Legi­ti­ma­tion der Herr­schaft wird auch auf Riten bzw. Rituale zurück­ge­grif­fen.</p> 2023-06-28T00:00:00+02:00 Copyright (c) 2023 Theodor Bühler https://rechtstexte.online/article/view/rt.1 Selbstbestimmung im Privatrecht – zur weiteren Diskussion 2023-05-26T22:47:43+02:00 Walter Boente walter.boente@rwi.uzh.ch <p>Das Mass der Selbstbestimmung ist nach den geltenden schweizerischen Privatrechtsbestimmungen der Wille des urteilsfähigen Menschen. Zum Schutz eines urteilsunfähigen Menschen muss daher begriffsnotwendig ein anderer urteilsfähiger Mensch als dessen Stellvertreter bestimmt werden. Der Mensch selbst bzw. sein heute sogenanntes Wohl tritt in diesem System nur mittelbar hervor, beim urteilsunfähigen Menschen über das sogenannte Innenverhältnis.<br>Vorliegend wird zur Diskussion gestellt, dieses Wohl bzw. nun ein „Selbst“ des Menschen neu als Mass privatrechtlicher Selbstbestimmung zu begreifen und so zugleich das heute zunehmend im Vordergrund stehende Innenverhältnis nach aussen zu wenden. Das Neben- bzw. Miteinander von Wille und Erklärung würde sich in einem Dreiklang von Selbst, Selbstbeurteilung und Selbstäusserung fortsetzen. Aus Repräsentation würde Präsentation, aus Stellvertretung Interpretation. Verbunden ist damit die Hoffnung, heute drängende theoretische und praktische Probleme, nicht zuletzt im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts, besser in den (Be-)Griff zu bekommen.</p> 2023-05-27T00:00:00+02:00 Copyright (c) 2023 Walter Boente