rechtstexte
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<p>Die Zeitschrift "<strong>rechtstexte</strong>" dient der <strong>Veröffentlichung von Texten zu allen Gebieten des Rechts </strong>(<a href="https://rechtstexte.online/about">zum Konzept</a>).</p>Unversität Zürich, Lehrstuhl für Privatrecht, Schwerpunkt ZGB, Prof. Dr. iur. Walter Boentede-DErechtstexte2813-7140Unternehmenserbrecht – unde venis? Ein historischer Rückblick anlässlich der aktuellen Erbrechtsrevision
https://rechtstexte.online/article/view/rt.4
<p><span class="fontstyle0">Im Rahmen der aktuellen Erbrechtsrevision wird im Schweizerischen Parlament die Einführung eines gesetzlichen Integralzuweisungsanspruchs zur Erhaltung von Unternehmen im Erbgang debattiert. Schon vor über 100 Jahren hatte sich E</span><span class="fontstyle0" style="font-size: 8pt;">UGEN </span><span class="fontstyle0">H</span><span class="fontstyle0" style="font-size: 8pt;">UBER </span><span class="fontstyle0">selbst an der Einführung eines solchen allgemeinen Unternehmenserbrechts versucht – und scheiterte knapp. Der historische Rückblick zeigt, dass sich schon damals dieselben Fragen stellten wie heute. Insbesondere die Frage, wie die Integralzuweisung von Unternehmen ermöglicht werden soll, ohne dabei zu stark in die Stellung der übrigen Erben einzugreifen, spaltete auch damals die Gemüter. Die historische Nachzeichnung der Debatte zeigt zum einen spannende Parallelen und Gegensätze zu den heutigen Streitpunkten in den Revisionsbemühungen auf. Zum anderen wird ein besonderes Augenmerk auf ein Rechtsinstitut gerichtet, das E</span><span class="fontstyle0" style="font-size: 8pt;">UGEN </span><span class="fontstyle0">H</span><span class="fontstyle0" style="font-size: 8pt;">UBER </span><span class="fontstyle0">damals als Kernstück seines Unternehmenserbrechts im Blick hatte: Die Gemeinderschaft (Art. 336-348 ZGB). Ob sie auch heute noch als Inspirationsquelle, Alternative oder Ergänzung dienen kann, dürfte nicht zuletzt vom Ausgang der Unternehmenserbrechtsrevision abhängen.</span> </p>Balian de Viragh
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2024-03-042024-03-0410.58591/rt.4