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Höchstpersönlichkeit – willentliche (Miss-)Verständnisse des römischen Rechts
... der Quellen das Wort reden. Denn auch soweit das römische Recht dem Willen besondere Bedeutung eingeräumt , einer anderen Lesart der Quellen das Wort reden. Denn auch soweit das römische Recht dem Willen der Rechte» zu übersetzen.24 Die actio als Kristallisationspunkt römischen Rechtsdenkens auch die römi schen Quel len, dann liest man zur sog. Höchst per sön lich ‐ keit: nichts. Das römi sche Recht ..."
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