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Unternehmenserbrecht – unde venis? Ein historischer Rückblick anlässlich der aktuellen Erbrechtsrevision
... hatte: Die Gemeinderschaft (Art. 336-348 ZGB). Ob sie auch heute noch als Inspirationsquelle, Alternative oder Ergänzung Blick hatte: Die Gemeinderschaft (Art. 336-348 ZGB). Ob sie auch heute noch als Inspirationsquelle seines Unternehmenserbrechts im Blick hatte: Die Gemeinderschaft (Art. 336-348 ZGB). Ob sie auch heute des schweizeri- schen Zivilgesetzbuches verglichen mit dem kantonalen Recht und den deutschen Anerbenrechten ..."
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